Nachschulungen
Eine Nachschulung wird in Österreich als verpflichtende verkehrspsychologische Maßnahme von der Behörde angeordnet, wenn jemand durch Alkohol, Drogen oder verkehrsauffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällig geworden ist.
Typische Nachschulungsgründe
- Alkoholdelikte (meist ab 1,2 Promille)
- illegale Suchtmittel am Steuer
- Verkehrsauffälligkeiten (z. B. massive Geschwindigkeitsüberschreitungen)
- Verstöße gemäß Vormerksystem
- schwere Verstöße in der Probezeit (z. B. Handy am Steuer)
Ziel der Maßnahme
- Reflexion des eigenen Fehlverhaltens
- Erkennen von Gefahrenmomenten und Risikofaktoren
- Entwicklung sicherer Verhaltensstrategien
- Stärkung der Eigenverantwortung im Straßenverkehr
- Förderung eines stabilen, risikoarmen Fahrstils
Ablauf, Dauer und Kosten
Die Nachschulung findet üblicherweise als Gruppenkurs (3 bis 11 Teilnehmer) statt; in Ausnahmefällen ist ein Einzelkurs möglich. Geleitet wird der Kurs von erfahrenen Verkehrspsychologen unter Wahrung der Schweigepflicht. Entscheidend für den erfolgreichen Abschluss sind Anwesenheit, aktive Mitarbeit und Nüchternheit. Es gibt keine Prüfung und kein Abfragen von Fahrschulwissen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Nachschulungsdauer liegt zwischen 22 und 40 Tagen. In der Regel findet der Kurs einmal pro Woche über vier Wochen statt.
Kurstypen, Dauer und Kosten
| Kurstyp | Dauer | Kosten |
|---|---|---|
Alkoholdelikte
Nachschulung bei Alkoholdelikten |
4 × 3:15 Std. | € 645,00 |
Drogendelikte
Nachschulung für drogenauffällige LenkerInnen |
4 × 3:15 Std. | € 645,00 |
Verkehrsauffälligkeiten
Nachschulung bei groben Verkehrsüberschreitungen inklusive Fahrprobe |
4 × 2:30 Std. | € 645,00 |
Vormerksystem
Nachschulung nach dem Vormerksystem (Einzelkurse auf Anfrage) |
2 × 2:30 Std. | € 258,00 |
