VPU - Verkehrspsychologische Untersuchungen
Die verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) wird in Österreich behördlich angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Sie dient dazu, die persönliche Einstellung zum Straßenverkehr, das Risikoverhalten und die Fähigkeit zur sicheren Teilnahme am Verkehr objektiv einzuschätzen.
Wann ist eine VPU erforderlich?
- Entzug der Lenkberechtigung nach Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten bzw. Verweigerungsdelikten
- wiederholte Verkehrsdelikte (z. B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, aggressives Fahrverhalten)
- Zweifel an der gesundheitlichen Eignung
- Screeninguntersuchungen vor Erwerb der Führerscheinklasse D
Ablauf der Untersuchung
Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen:
- Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit (u. a. Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit) an einem Testgerät
- Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung im Einzelgespräch und mittels Persönlichkeitsfragebögen
Ziel ist eine faire, transparente und lösungsorientierte Beurteilung der Fahreignung. Die Untersuchungsdauer beträgt je nach Untersuchungsart etwa zwei bis vier Stunden.
Untersuchungsarten und Kosten
| Untersuchungsart | Kosten |
|---|---|
Bereitschaft zur Verkehrsanpassung
Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung |
€ 360,00 (inkl. USt) |
D-Screening
D-Screening Untersuchung |
€ 156,00 (inkl. USt) |
Leistungsfähigkeit
Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit |
€ 217,20 (inkl. USt) |
VPU
volle verkehrspsychologische Untersuchung |
€ 576,00 (inkl. USt) |
Wichtige Hinweise
- Bitte ausgeschlafen und in gesundem Zustand erscheinen
- Vorab keinen Alkohol, keine illegalen Suchtmittel und keine Schlaf-/Beruhigungsmittel einnehmen
- Gegebenenfalls Lesebrille mitbringen
- Erforderliche Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis, amtlicher Bescheid, ggf. amtsärztliche Zuweisung
Bei manchen Delikten (Drogendelikten, Zweifel an der gesundheitlichen Eignung) werden oft zwei Zuweisungen ausgehändigt. Eine ist für die "Verkehrspsychologische Untersuchung", die Sie bei uns machen können. Die andere Zuweisung ist meistens für einen Facharzt (z.B. für Psychiatrie, Neurologie, Internist), für die Sie bitte eine entsprechende Facharztpraxis aufzusuchen haben. Speziell der "Facharzt für Psychiatrie" darf nicht mit einem "Psychologen" verwechselt werden.
Eine verkehrspsychologische Stellungnahme ist 6 Monate gültig. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Rückmeldung; das Gutachten wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Behörde übermittelt.
